DSGVO-Compliance ist keine einmalige Übung mit einer Datenschutzerklärung aus dem Generator. Sie ist ein belastbares System aus Rechtsgrundlagen, Verträgen, technischen Maßnahmen und Nachweisen, das im Ernstfall trägt — bei einer Betroffenenanfrage, einem Datenleck oder einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Die CodeKanzlei Digital & IT Law baut dieses System so auf, dass es von Ihrer Organisation getragen wird und nicht nur in einem Ordner existiert.

Viele Vorhaben scheitern, weil zuerst ein Dokument erstellt und hinterher nach der passenden Praxis gesucht wird. Wir drehen die Reihenfolge um. Zuerst erfassen wir, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Dienstleistern. Erst dann leiten wir Verträge, Löschkonzepte, technische und organisatorische Maßnahmen und die Datenschutzerklärung ab. So entsteht Compliance, die zu Ihrer Größe passt — vom Startup bis zur international vernetzten Unternehmensgruppe mit Sitz in der Region Stuttgart.
Leistungsinhalt: von der Bestandsaufnahme bis zum Nachweissystem
Im Kern umfasst diese Leistung vier Bausteine. Die Bestandsaufnahme macht sichtbar, wo Daten unkontrolliert fließen, wo Rechtsgrundlagen fehlen und wo Verträge nicht zur Praxis passen. Das Zielbild beschreibt Verantwortlichkeiten, Prozesse und Dokumente. Die Umsetzung umfasst Verarbeitungsverzeichnis, AV-Verträge, Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Überarbeitung von Website und Formularen. Der laufende Betrieb definiert, wer aktualisiert, wer Betroffenenrechte bearbeitet und wie eine Datenpanne gemeldet wird.
Wir achten besonders auf die Nahtstelle zu Ihrer Technik. Ein Löschkonzept ist wertlos, wenn das System keine Löschung erlaubt. Eine Einwilligung ist unwirksam, wenn der Tracker vor dem Klick lädt. Deshalb verzahnen wir die Datenschutzberatung eng mit unserem technischen Software-Audit und prüfen, ob die dokumentierte Praxis der tatsächlichen entspricht.
Typische Handlungsfelder, die wir bewerten
| Handlungsfeld | Kernfrage | Häufiges Risiko |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlagen | Warum dürfen wir diese Daten verarbeiten? | Einwilligung statt berechtigtem Interesse — oder umgekehrt |
| Auftragsverarbeitung | Sind alle Dienstleister vertraglich gebunden? | Fehlende oder veraltete AV-Verträge |
| Drittlandtransfer | Wohin fließen Daten außerhalb der EU? | US-Tools ohne tragfähige Grundlage |
| Betroffenenrechte | Können wir Auskunft und Löschung fristgerecht erfüllen? | Keine Prozesse, keine Fristenkontrolle |
| Datenpannen | Melden wir binnen 72 Stunden korrekt? | Kein Meldekonzept, keine Zuständigkeit |
Es gibt keine universell richtige Lösung. Ein SaaS-Anbieter braucht saubere Auftragsverarbeitung und Transparenz gegenüber seinen Kunden. Ein Online-Händler braucht rechtssicheres Consent-Management. Ein Industrieunternehmen braucht Beschäftigtendatenschutz und den Umgang mit vernetzten Produkten. Wir machen diese Unterschiede explizit, bevor Sie in Standarddokumente investieren, die nicht zu Ihnen passen.
Nachweisbarkeit, die im Ernstfall trägt
Die DSGVO verlangt Rechenschaft. Es genügt nicht, rechtmäßig zu handeln — Sie müssen es belegen können. Wir bauen Ihre Dokumentation so auf, dass sie im Prüfungsfall vollständig, aktuell und widerspruchsfrei ist: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32, Datenschutz-Folgenabschätzungen bei hohem Risiko und ein nachvollziehbares Löschkonzept. Wir halten die Dokumente bewusst schlank, damit sie gepflegt werden.
Für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die zuständige Aufsichtsbehörde. Wir kennen die Anforderungen aus Prüfungen und begleiten Sie im Kontakt mit der Behörde — von der ersten Anfrage bis zur abschließenden Stellungnahme.
Umsetzung ohne Aktionismus
Wir überschütten Sie nicht mit Richtlinien, die niemand liest. Wir priorisieren nach Risiko und schaffen zuerst das, was im Ernstfall zählt: gültige Rechtsgrundlagen, wirksame AV-Verträge, ein funktionierendes Meldekonzept und eine Website, die hält, was sie verspricht. Danach folgt der Ausbau — Schulungen, interne Richtlinien und regelmäßige Reviews, die Ihre Compliance aktuell halten. RA Dr. Henrik Vance begleitet dabei sowohl Geschäftsleitung als auch IT, damit Entscheidungen tragfähig bleiben.
Eine Einordnung Ihres Vorhabens und der weiteren Leistungen nehmen wir gern in einem Erstgespräch vor. So erkennen Sie schnell, wo Ihr größtes Risiko liegt und mit welchem Schritt Sie am meisten gewinnen.
CodeKanzlei Digital & IT Law
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Henrik Vance
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 2489 6350
E-Mail: [email protected]