Software ist selten aus einem Guss. Sie besteht aus eigenem Code, zugekauften Komponenten und Dutzenden Open-Source-Bibliotheken. Jede dieser Schichten trägt rechtliche und technische Risiken: unklare Lizenzpflichten, bekannte Sicherheitslücken, nicht eingehaltene vertragliche Zusicherungen. Die CodeKanzlei Digital & IT Law prüft Software dort, wo klassische Rechtsberatung endet — im Quellcode, in den Abhängigkeiten und in der Architektur.

Viele Auseinandersetzungen entstehen, weil niemand vor Abnahme oder Kauf geprüft hat, was tatsächlich geliefert wurde. Ein Anbieter sichert „Stand der Technik“ zu, verwendet aber Bibliotheken mit bekannten Schwachstellen. Ein Startup wirbt mit „Eigenentwicklung“, deren Kern aber unter einer Copyleft-Lizenz steht. Wir schaffen belastbare Fakten, bevor Sie einen Vertrag zeichnen, eine Software abnehmen oder ein Unternehmen kaufen.
Leistungsinhalt: Lizenz, Sicherheit, Vertragstreue
Ein Software-Audit der CodeKanzlei umfasst drei ineinandergreifende Perspektiven. Die Lizenzanalyse erstellt eine Stückliste aller Komponenten (Software Bill of Materials) und bewertet die Lizenzpflichten — insbesondere Copyleft-Effekte, die eigene Produkte betreffen können. Die Sicherheitsanalyse identifiziert bekannte Schwachstellen, veraltete Abhängigkeiten und strukturelle Risiken. Die vertragsrechtliche Bewertung gleicht die technische Realität mit den Zusicherungen des Anbieters ab.
Wir verzahnen das Audit eng mit der DSGVO-Compliance: Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, prüfen wir zugleich, ob Datenflüsse, Verschlüsselung und Löschfunktionen den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. So erhalten Sie eine Bewertung, die rechtliche und technische Fragen in einem Bericht zusammenführt.
Typische Prüffelder im Überblick
| Prüffeld | Was wir bewerten | Typisches Risiko |
|---|---|---|
| Open-Source-Lizenzen | SBOM, Copyleft, Kompatibilität | GPL-Kontamination proprietärer Produkte |
| Schwachstellen | Bekannte CVEs, veraltete Pakete | Angreifbare Abhängigkeiten in Produktion |
| Architektur | Datenflüsse, Trennung, Zugriffe | Fehlende Mandantentrennung |
| Vertragstreue | Zusicherungen vs. Realität | Nicht erfüllte Leistungsversprechen |
| Betrieb & Wartung | Updates, Dokumentation, Support | Abhängigkeit ohne Exit-Strategie |
Nicht jedes Risiko ist gleich relevant. Eine permissive MIT-Bibliothek in einem internen Tool ist etwas anderes als eine Copyleft-Komponente im Kern eines vertriebenen Produkts. Eine theoretische Schwachstelle in einer nicht erreichbaren Funktion ist etwas anderes als eine ausnutzbare Lücke in der Authentifizierung. Wir gewichten Befunde nach realem Risiko und liefern konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen.
Anlässe für ein Software-Audit
Typische Anlässe sind die Abnahme einer Individualsoftware, der Kauf eines Softwareprodukts, die technische Due Diligence bei Investitionen oder Übernahmen, die Vorbereitung auf eine Kundenausschreibung sowie die Aufarbeitung nach einem Sicherheitsvorfall. In jedem Fall gilt: Ein objektiver, dokumentierter Befund verschafft Ihnen Verhandlungsmacht und schützt vor Folgekosten, die ein Vielfaches der Prüfung betragen können.
Für Käufer erstellen wir belastbare Grundlagen für Preisverhandlung und Garantien. Für Verkäufer und Anbieter bereiten wir die technische Dokumentation so auf, dass Ausschreibungen und Due-Diligence-Prüfungen ohne böse Überraschungen verlaufen. Beide Seiten profitieren von einer neutralen, fachlich fundierten Einschätzung.
Ergebnis: ein Bericht, der handlungsfähig macht
Sie erhalten keinen Rohdaten-Dump, sondern einen strukturierten Bericht: Management Summary für die Geschäftsleitung, detaillierte Befunde für die Technik, rechtliche Einordnung für Einkauf und Rechtsabteilung. Jeder Befund enthält Risikoeinstufung, betroffene Komponente und eine konkrete Empfehlung. So kann Ihr Team unmittelbar entscheiden, was vor Vertragsschluss, was kurzfristig und was mittelfristig zu erledigen ist.
RA Dr. Henrik Vance verbindet dabei die juristische mit der technischen Bewertung, damit aus Prüfergebnissen belastbare Verhandlungspositionen und, wo nötig, gerichtsfeste Feststellungen werden. Eine Einordnung Ihres konkreten Anlasses und der weiteren Leistungen nehmen wir gern in einem Erstgespräch in Stuttgart vor.
CodeKanzlei Digital & IT Law
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Henrik Vance
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